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Spenden

Ihre Spende hilft

Als ein gemeinnütziger Verein leistet der ASB Regionalverband Barnim e.V. in vielen sozialen Bereichen Hilfe und Unterstützung für junge und ältere Menschen.

Foto: ASB Deutschland

Sind Sie interessiert, zielgerichtet und nachvollziehbar die Arbeit unserer sozialen Einrichtungen zu unterstützen? Egal, ob Sachspende oder ein bescheidener Geldbetrag - Sie helfen uns in jedem Fall.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach einer Spendenmöglichkeit, die genau Ihren Vorstellungen entspricht. Ihre Spende kann Freude bereiten und unsere Arbeit um neue Möglichkeiten erweitern.

Wichtig ist uns, dass Sie jederzeit wissen, wo und wie Ihre Spende hilft. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Wir beantworten Ihre Fragen und geben Ihnen Einblicke. Sie erfahren jederzeit konkret, wie Sie uns und den uns anvertrauten Menschen helfen.

Information: Wofür Sie spenden können.

Denkbar sind Spenden und Sachspenden u.a. in folgenden Bereichen:

  • Ausstattung unserer Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
  • Ausstattung in unseren Senioreneinrichtungen
  • Finanzierung einer Urlaubsfahrt unserer berteuten Kinder und Jugendlichen
  • Gestaltung eines Senior:innen-Festes

Information: Spendenbescheinigung

Spendenbescheinigung
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar. Spenden an gemeinnützige Organisationen können beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden:

  • bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
  • oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter

Information: Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung

Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro ( § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit folgenden erforderlichen Aufdrucken vorzulegen:

- steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird
- Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer
- Höhe der Spende oder Mitgliedsbeitrag      

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Information: Unser Spendenkonto

Empfänger
ASB Regionalverband Barnim e.V.

Bankverbindung
Deutsche Kreditbank AG
IBAN: DE04 1203 0000 1020 0923 16
BIC: BYLADEM1001

Stichwort: "Spende"