
Unser ambulanter Pflegedienst und die Senioreneinrichtung Hof am Teich bieten sich als kurzzeitige Alternativen an, wenn Angehörige für eine bestimmte Zeit die Pflege der Verwandten nicht gewährleisten können.
Im Rahmen einer sogenannten Verhinderungspflege übernehmen wir kurzzeitig die Pflege von Angehörigen.
Foto: ASB/Werner KrüperDie Pflege hilfebedürftiger Angehöriger ist oft mit viel Mühe und Zeitaufwand verbunden – 365 Tage im Jahr. Ein anstehender Urlaub oder eine notwendige Auszeit können dann für die pflegenden Verwandten oft zu einem Problem werden. Im Rahmen einer Verhinderungspflege springen unsere Pflegedienste ein:
Unsere Pflegedienste führen in enger Abstimmung die notwendige Betreuung fort und kümmern sich in der Wohnung der hilfsbedürftigen Menschen um deren Pflege. Dies ist übrigens auch möglich, falls die Verwandten selbst erkrankt sind oder für eine bestimmte Zeit aus beruflichen Gründen ihre Angehörigen nicht versorgen können.
Auch eine stationäre Betreuung kann von uns übernommen werden, wenn sich die Seniorinnen und Senioren wünschen, bei Abwesenheit ihrer betreuenden Verwandten nicht allein zu Hause bleiben zu müssen. In einem solchen Fall kann die Verhinderungspflege bis zu maximal 28 Tagen im Jahr stationär in der Senioreneinrichtung Hof am Teich erfolgen.
Voraussetzungen
Dauer und Kosten
Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt.