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Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche

Bergvilla Adolf Reichwein

Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla in Joachimsthal bietet heil- und sozialpädagogische Hilfe und Beratung bei schwieriger Alltagsbewältigung und in Konfliktsituationen.

Das Gebäude der Bergvilla des ASB im Barnim inmitten einer Gartenlandschaft.

Bergvilla Adolf Reichwein des ASB im Barnim

Foto: ASB RV Barnim e.V. / DHA

Oft gilt es, im Leben persönliche, schulische oder berufliche Hürden zu meistern. Nicht für jeden ist das ohne Hilfe von außen zu schaffen. Dann ist es gut Beratungsleistungen und Betreuungsangebote zu finden. Unsere Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Bergvilla in Joachimsthal kann auf langjährige Erfahrungen aufbauen. Wir sensibilisieren für Konflikte und helfen bei der Bewältigung des Alltags und im sozialen Miteinander von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien.

Netzwerk Bergvilla

Ein erfolgreiches Netzwerk
Verschiedene Bildungseinrichtungen und Jugendämter, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen bilden gemeinsam mit der Bergvilla Adolf Reichwein in Joachimsthal ein Netzwerk, das eine umfassende und individuelle Betreuung und Beratung ermöglicht.

Wem helfen wir?

Angepasste Angebote
Die Bergvilla Adolf Reichwein bietet ein differenziertes Angebot für junge Menschen mit Kommunikations- und Bindungsstörungen, einschließlich Störungen im autistischen Spektrum. Wir helfen ebenso bei kinderpsychiatrischen Störungsbildern, die einer sozialpädagogischen-, heilpädagogischen bzw. therapeutischen Betreuung und Förderung bedürfen.

Wie helfen wir?

 

  • Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten in unseren Wohngruppen in Joachimsthal
  • Wohngemeinschaften in Börnicke und Bölkendorf
  • betreutes Einzelwohnen für Jugendliche in angemieteten Einzelwohnunge
  • Die Arche in Joachimsthal fördert schulverweigernde Kinder und Jugendliche durch individuellen Einzelunterricht in Lerngruppen.
  • In der Lern- und Lehrwerkstatt W.i.d.Z. in Eberswalde helfen wir Schüler:innen der 9. Jahrgangstufe bei der Erreichung eines Schulabschlusses.
  • Die Tagesgruppe Lindenpark in Eberswalde ermöglicht eine weitere teilstationäre Betreuungsleistung für Kinder im Grundschulalter.

Betreuungsmöglichkeiten im Überblick

  • vollstationäre Wohngruppen
  • Betreuungsformen zur Verselbständigung
  • therapeutische Eltern- Familienarbeit (Familientherapie, Familienberatung, Video-Home-Training)
  • psychologische Beratung, Diagnostik und Therapie
  • Ergotherapie und Logopädie werden extern vorgehalten
  • Schulprojekte zur Wiedereingliederung in die Regelschule, bzw. zum Erreichen eines Schulabschlusses innerhalb des Projektes; zur Erlangung des Abiturs am Gymnasium, wenn die Leistungsvoraussetzungen vorliegen
  • klassische ambulante Hilfen, wie Betreuungshilfe, Einzelfall- und Familienhilfe

Betreuungsmöglichkeiten im Detail

Stationäre Jugendhilfeangebote

  • drei Intensivgruppen für je 6 Kinder, davon zwei Gruppen mit heilpädagogischer Ausrichtung
  • eine heilpädagogische Intensivgruppe für 4 Kinder
  • eine heilpädagogisch-therapeutische Gruppe
  • eine sozial- und heilpädagogische Gruppe

Teilstationäre Jugendhilfeangebote

  • eine Jugendwohngruppe
  • eine betreute Wohngemeinschaft für seelisch behinderte junge Erwachsene
  • eine Tagesgruppe für Kinder im Grundschulalter

Ambulante Jugendhilfeangebote als Anschlussmaßnahme an eine stationäre Betreuung

  • betreutes Einzelwohnen
  • Einzelfallhilfe
  • Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe
  • sozialpädagogische Familienhilfe

Therapeutische Bildungsangebote

  • ein Schulprojekt mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen wieder in die Regelschule einzubinden
  • ein Schulprojekt mit dem Ziel des Erreichens eines Schulabschlusses (einfache Bildungsreife)
  • Integrationsplätze im Gymnasium in Joachimsthal

Therapeutische Angebote

  • psychologische Beratung, Diagnostik und Therapie
  • Video-Home-Training
  • systemische Familienberatung

Antrag und Kostenübernahme

Antragstellung
Eltern, die an den vorhanden Angeboten interessiert sind, stellen bitte beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Sofern ein Hilfebedarf festgestellt wird, besteht die Möglichkeit, aus den vorhandenen und verfügbaren Angeboten zu wählen.

Kostenübernahme
Kostenübernahmen sind möglich durch das zuständige örtliche Jugendamt nach §§ 27ff; 34; 32, 35a SGB VIII und Grundsicherungsamt nach SGB IX und SGB XII (SGB = Sozialgesetzbuch)