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Pflege von Angehörigen

Kurzzeitpflege

Professionelle Pflege und Betreuung in einer sicheren Umgebung - bei einer Kurzzeitpflege sind Ihre Angehörigen in den besten Händen.

Stationaere Pflege beim ASB

Foto: ASB/M.Ressel

Die Pflege von Angehörigen im Alter führt die Betroffenen oft an Belastungsgrenzen. Eine Auszeit im Pflegealltag wird dann dringend notwendig. Doch wer kümmert sich in dieser Zeit um die hilfebedürftigen Angehörigen? Wenn eine Betreuung im eigenen Zuhause vorübergehend nicht möglich ist, bietet unsere Senioreneinrichtung Hof am Teich die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege an. Wir übernehmen in dieser Zeit die professionelle Betreuung Ihrer Angehörigen.

Auch nach einem Krankenhausaufenthalt kann eine Kurzzeitpflege eine wertvolle Hilfe sein. Manchmal fühlt man sich zu schwach, um sofort in das eigene Zuhause zurückzukehren. Auch in einem solchen Fall kann für eine Übergangszeit die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen

  • Bescheid über Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2)
  • Kostenübernahmebescheid der Pflegekasse

Anspruch

  • für eine Übergangszeit nach Krankenhausaufenthalt
  • in sonstigen Situationen, in denen vorübergehend die häusliche Versorgung und Pflege nicht geleistet werden kann

Dauer und Kosten

  • Die bisher getrennten Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden ab 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt.
  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können das Budget flexibel entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse nutzen.
  • Die Höchstdauer für Kurzzeitpflege beträgt 8 Wochen pro Jahr.
  • Pflegebedürftige erhalten nach Beendigung einer Verhinderungspflege oder einer Kurzzeitpflege zukünftig Informationen über die Höhe des bisher verbrauchten und für das Jahr noch zur Verfügung stehenden Budgets.
  • Die im Jahr 2025 bis zum 30. Juni bereits in Anspruch genommenen Leistungen werden auf das neue Gesamtbudget angerechnet.
  • Bei einem Versicherten wird während der Inanspruchnahme der Kurzzeit- und Verhinderungspflege das eigentliche Pflegegeld (gestaffelt nach Pflegegraden) zur Hälfte weitergezahlt.

Die Qualität unserer Leistungen können Sie gern jederzeit online prüfen. Besuchen Sie dafür die Seite des AOK Pflegeheim-Navigators und geben Sie dort die gewünschte Pflegeeinrichtung ein. Sie erhalten alle relevanten Informationen zu den Transparenzberichten unserer Einrichtungen und Pflegedienste.